quittumLokale Belegverarbeitung
Rechtliches

Datenschutzerklärung

16 Abschnitte

Inhalt

  1. 1Verantwortlicher
  2. 2Hosting und Server-Protokolle
  3. 3Cookies und lokale Einstellungen
  4. 4Testlizenzen aus der Zeit bis zum 19. September 2026
  5. 5Kauf und Lizenz
  6. 6Zahlungsabwicklung (Stripe)
  7. 7E-Mail-Versand (Google Workspace)
  8. 8Store-Verteilung, Update-Abfrage und Lizenzmeldung
  9. 9Fehlerberichte aus dem Programm
  10. 10Kontakt per E-Mail
  11. 11Keine automatisierten Entscheidungen
  12. 12Ihre Rechte
  13. 13Änderungen
  14. 14Google-Konto in quittum
  15. 15Die Desktop-Anwendung quittum
  16. 16Elektronische Widerrufserklärungen

Stand: 18. Oktober 2026

Die Belegerkennung und die Belegdatenbank von quittum laufen lokal auf Ihren eigenen Geräten. Die lokale Texterkennung und das lokale KI-Modell übertragen Ihre Belege nicht an unsere Server. Das gilt auch beim Import von Kontoauszügen und beim Erstellen des Finanzplans oder der Finanzübersicht für die Bank. Der Dateiimport stellt keine Verbindung zu Ihrer Bank her.

Diese Erklärung betrifft unsere Webseite, Käufe, bestehende Ratenkäufe und Update-Abonnements sowie die Desktop-Anwendung quittum, einschließlich der Fassung aus dem Microsoft Store. Was die Anwendung auf Ihrem Rechner speichert, wann sie Verbindungen aufbaut und wie Sie das steuern, steht in Abschnitt 15. Wenn Sie selbst einen E-Mail-Abruf oder Versand einrichten, kommuniziert quittum mit den von Ihnen gewählten Anbietern und Empfängern.

1. Verantwortlicher

MBYT LTD Floor 2, 16 Apostolou Pavlou 8046 Paphos, Republik Zypern E-Mail: office@mbyt.eu Telefon: +357 99 868569

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Für alle Fragen zum Datenschutz erreichen Sie uns unter der genannten E-Mail-Adresse.

2. Hosting und Server-Protokolle

Diese Webseite läuft auf einem Server der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland, im Rechenzentrum Helsinki (Finnland), also innerhalb der Europäischen Union. Mit Hetzner besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Beim Aufruf der Seite verarbeitet der Webserver technisch bedingt Verbindungsdaten: IP-Adresse, Zeitpunkt des Zugriffs, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, Antwortstatus und die Kennung Ihres Browsers (User-Agent). Diese Daten dienen ausschließlich der Bereitstellung und der Sicherheit des Betriebs (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); sie werden in Server-Protokollen gespeichert und spätestens nach vierzehn Tagen gelöscht. Sie werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.

3. Cookies und lokale Einstellungen

Diese Webseite setzt höchstens zwei Cookies:

  • _quittum_key: ein Sitzungs-Cookie, das Formulare gegen Missbrauch schützt und mit dem Schließen des Browsers gelöscht wird.
  • quittum-sprache: nur wenn Sie eine Sprache wählen oder eine Seite in einer anderen Sprache als der voreingestellten aufrufen, etwa unter /en/. Es merkt sich diese Sprache für ein Jahr und enthält nur das Sprachkürzel, etwa en.

Wählen Sie das helle oder dunkle Erscheinungsbild, merkt sich Ihr Browser diese Wahl lokal (localStorage); an uns wird sie nicht übertragen. Alle drei sind für den von Ihnen gewünschten Dienst unbedingt erforderlich und bedürfen keiner Einwilligung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG); Rechtsgrundlage für die damit verbundene Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Es findet kein Tracking statt, es werden keine Analyse-, Werbe- oder Social-Media-Dienste eingebunden und keine Schriften oder Skripte von fremden Servern geladen. Ein Cookie-Banner ist deshalb nicht nötig.

4. Testlizenzen aus der Zeit bis zum 19. September 2026

Eine kostenlose Testversion bieten wir nicht mehr an; neue Testlizenzen stellen wir seit dem 19. September 2026 nicht mehr aus.

Zu den davor ausgestellten Testlizenzen haben wir Ihre E-Mail-Adresse, den von Ihnen angegebenen Namen, das Datum, die gewählte Sprache und die Kennung der Lizenz gespeichert. Diese Daten verarbeiten wir weiterhin, solange die Lizenz läuft, damit wir sie Ihnen auf Wunsch erneut zusenden können (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Die Daten einer Testlizenz löschen wir spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Testzeit, sofern Sie bis dahin keine Lizenz erworben haben.

Um Massenanfragen abzuwehren, zählen wir Anfragen an einzelne Formulare je Herkunft für einen Tag; gespeichert wird dafür nur ein gekürzter Prüfwert (Hash) der IP-Adresse, aus dem sie sich nicht zurückrechnen lässt. Diese Zählwerte löschen wir nach zwei Tagen.

5. Kauf und Lizenz

Welche Daten. Beim Kauf verarbeiten wir: Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen, das gekaufte Paket, die gewählte Sprache, das Kaufdatum, die Kennung Ihrer Lizenz sowie die Kunden- und Vorgangsnummer bei unserem Zahlungsdienstleister. Bei Altverträgen verarbeiten wir zusätzlich die vereinbarten Update-Zeiträume, Abonnementdaten und bei Ratenkäufen den Zahlungs- und Anrechnungsstand. Bei Unternehmenskäufen zusätzlich Firmenname, Rechnungsanschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit Sie sie angeben.

Wozu. Zur Erfüllung des Kaufvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Wir stellen Ihre Lizenz aus, senden sie Ihnen zu, senden sie erneut, wenn Sie sie verlieren, und verwalten bestehende Ratenkäufe und Update-Abonnements nach Ihrem jeweiligen Altvertrag. Beim Neukauf ist kein Update-Abonnement nötig. Zur Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Was wir nicht verarbeiten. Keine Zahlungsdaten — Kartennummern und Bankverbindungen erreichen uns nie, sie liegen ausschließlich beim Zahlungsdienstleister. Aus dem Programm erhalten wir nur, was in den Abschnitten 8, 9 und 15 steht: die tägliche Lizenzmeldung, Update-Abfragen, von Ihnen ausgelöste Fehlerberichte und, wenn Sie es einschalten, die Anfrage für ein Heimnetz-Zertifikat. Welche Belege Sie verarbeiten und wie Sie quittum bedienen, erfahren wir daraus nicht.

Wie lange. Die Lizenzdaten bewahren wir auf, solange Ihre Lizenz gilt — also unbefristet, denn die Lizenz endet nicht —, damit wir Ihnen die Lizenzdatei jederzeit erneut zusenden können; auf Ihren Wunsch löschen wir sie, womit die Möglichkeit der erneuten Zusendung entfällt. Buchungsbelege bewahren wir sechs Jahre nach Ende des Steuerjahres auf, in dem der Kauf erfolgte (Aufbewahrungspflicht nach dem Recht der Republik Zypern).

Werbung per E-Mail. Ihre beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse nutzen wir auch, um Sie gelegentlich auf Updates, Aufstiege und Erweiterungen Ihrer quittum-Lizenz hinzuweisen, etwa auf quittum Connect (§ 7 Abs. 3 UWG). Darauf weisen wir Sie im Bestellvorgang und in jeder solchen E-Mail hin; für Käufe ohne diesen Hinweis im Bestellvorgang nutzen wir die Adresse nicht für Werbung. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Werbung für eigene Produkte (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Für weitergehende Neuigkeiten und Angebote schreiben wir Ihnen nur mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie erteilen sie über den Link „Ja, Neuigkeiten und Angebote schicken“ in der E-Mail zu Ihrem Kauf und den Knopf auf der folgenden Seite. Weil der Link nur in Ihrem Postfach ankommt, ist damit bestätigt, dass die Adresse Ihnen gehört. Als Nachweis speichern wir den Zeitpunkt, die Fassung und Sprache des Textes, dem Sie zugestimmt haben, die E-Mail, aus der der Link stammt, und die IP-Adresse, von der aus Sie zugestimmt haben.

Sie können der Werbung jederzeit widersprechen und eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne Angabe von Gründen und ohne andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen: über den Link „Keine Werbung mehr“ in jeder unserer E-Mails, bei Werbe-E-Mails auch über die Abmeldefunktion Ihres E-Mail-Programms, oder per E-Mail an office@mbyt.eu. Danach schicken wir Ihnen keine Werbung mehr; E-Mails zu Ihrer Lizenz und Ihren Verträgen erhalten Sie weiter.

Wie lange. Den Nachweis einer Einwilligung bewahren wir auf, solange die Einwilligung gilt, und nach einem Widerruf oder Widerspruch noch drei Jahre, um sie im Streitfall belegen zu können (regelmäßige Verjährung, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); danach löschen wir ihn automatisch. Ihre Adresse und den Zeitpunkt des Widerspruchs bewahren wir in einer Sperrliste auf, solange wir Werbung per E-Mail versenden, damit wir den Widerspruch dauerhaft beachten können (Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. f DSGVO). Löschen Sie Ihre Lizenzdaten, bleibt nur dieser Eintrag. Die Links in unseren E-Mails tragen Ihre Adresse nur verschlüsselt, nicht lesbar.

6. Zahlungsabwicklung (Stripe)

Für die Zahlungsabwicklung setzen wir Stripe ein: Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Beim Bezahlvorgang werden Sie auf eine Seite von Stripe geleitet. Dort verarbeitet Stripe Ihre Zahlungsdaten als eigenständig Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung von Stripe. Wir erhalten von Stripe die Bestätigung der Zahlung, Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen und die Rechnungsangaben — die Zahlungsdaten selbst nicht.

Stripe kann Daten an die Stripe, Inc. in den USA übermitteln. Stripe, Inc. ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; die Übermittlung stützt sich damit auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Art. 45 DSGVO), ergänzt um Standardvertragsklauseln.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

7. E-Mail-Versand (Google Workspace)

Die Lizenzdatei und unsere Antworten auf Ihre Anfragen versenden wir über Google Workspace: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, im Rahmen eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Dabei verarbeitet Google Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen und den Inhalt der Nachricht einschließlich der Lizenzdatei. Eine Übermittlung an die Google LLC in den USA stützt sich auf das EU-US Data Privacy Framework, unter dem Google LLC zertifiziert ist, ergänzt um Standardvertragsklauseln.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Zusendung der Lizenz, Bearbeitung Ihrer Anfrage); für Werbung die in Abschnitt 5 genannten Grundlagen.

8. Store-Verteilung, Update-Abfrage und Lizenzmeldung

Microsoft Store. Soweit Sie quittum aus dem Microsoft Store beziehen, verarbeitet Microsoft Daten für den Store-Download und die Verteilung von Updates in eigener Verantwortung. Dazu gehören nach Microsofts Erklärung Informationen über Installationen und Aktualisierungen, Gerätekennungen und, soweit verwendet, Ihr Microsoft-Konto. Maßgeblich sind die Microsoft-Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Abschnitt „Microsoft Store“, sowie Ihre Store- und Windows-Einstellungen. Store-Updates werden über den Store verwaltet. Das Abschalten einer quittum-eigenen Update-Abfrage schaltet die Store-Updates nicht ab. Die Store-Verteilung überträgt durch quittum keine Beleginhalte an Microsoft. Der Lizenzkauf über quittum.de wird weiterhin wie in Abschnitt 6 beschrieben abgewickelt.

Eigene Update-Abfrage. In Installationen mit quittums eigener Update-Prüfung fragt quittum höchstens einmal am Tag bei uns nach, ob eine neuere Version vorliegt. Dabei wird eine Datei mit Versionsangaben abgerufen. Übertragen werden dabei technisch bedingt Ihre IP-Adresse und die Kennung des Programms („quittum“), keine Belegdaten. Die Abfrage erscheint wie jeder Seitenaufruf in den Server-Protokollen nach Abschnitt 2 und wird spätestens nach vierzehn Tagen gelöscht. Sie lässt sich in den Einstellungen von quittum abschalten; quittum erfährt dann nur nicht mehr, ob es etwas Neues gibt.

Lizenzmeldung. Ein gekauftes quittum meldet uns außerdem einmal am Tag, dass es läuft: die Kennung Ihrer Lizenz, eine zufällig erzeugte Kennung dieser Installation und die Versionsnummer des Programms. Die Installationskennung entsteht beim ersten Start und enthält keine Hardwarekennung. Über die Lizenzkennung ist sie jedoch Ihrer Lizenz und damit Ihren bei uns gespeicherten Kundendaten zuordenbar; sie ist nicht anonym. Wir speichern je Lizenz die gemeldeten Installationskennungen mit dem Zeitpunkt der letzten Meldung und löschen jede Kennung, die dreißig Tage lang nicht mehr gemeldet wurde. So zählen wir, auf wie vielen Geräten eine Lizenz gleichzeitig läuft. Eine Testlizenz meldet nichts. Übersteigt die Zahl die Gerätezahl Ihres Pakets, zeigt quittum das an; nach vierzehn Tagen hält es die Verarbeitung neuer Belege an, bis die Zahl wieder stimmt (Abschnitt 3 der Lizenzbedingungen). Ansehen und Suchen bleiben immer möglich, der Export im Umfang des Pakets. Die Meldung enthält keine Belegdaten, keine E-Mail-Adresse und keine Angaben über Ihre Nutzung; sie lässt sich nicht abschalten, weil sie die Einhaltung der Lizenz sichert. Sie gilt auch für die Fassung aus dem Microsoft Store und beginnt erst, wenn quittum eingerichtet und eine gekaufte Lizenz eingespielt ist. Mit der Meldung erhalten wir technisch bedingt Ihre IP-Adresse; sie steht nur in den Server-Protokollen nach Abschnitt 2, nicht beim Gerätezähler.

Erneuerung einer befristeten Lizenz aus einem Altvertrag. Bei einem bestehenden Ratenkauf gilt Ihre Lizenz bis zum Erreichen des vereinbarten Kaufpreises jeweils für einen bezahlten Zeitraum. Damit sie weiterläuft, schicken wir in der Antwort auf die eben beschriebene Lizenzmeldung eine neue Lizenzdatei zurück. Diese Datei enthält dieselben Angaben wie die, die Sie beim Kauf per E-Mail bekommen haben: Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Paket und den neuen Zeitraum. Sie geht ausschließlich an die Installation zurück, die sich mit Ihrer Lizenzkennung gemeldet hat.

Zu uns wird dadurch nichts Zusätzliches übertragen — die Meldung selbst bleibt unverändert. Wir bauen diesen Weg so, damit Sie für die Verlängerung kein Konto und keine Anmeldung brauchen. Gekaufte Lizenzen erhalten keine solche Datei zurück: Sie sind unbefristet und müssen nicht erneuert werden.

Rechtsgrundlage: für die Update-Abfrage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unser berechtigtes Interesse daran, dass Sicherheitskorrekturen ihre Nutzer erreichen; für die Lizenzmeldung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Erfüllung des Lizenzvertrags, sowie lit. f, unser berechtigtes Interesse am Schutz vor unerlaubter Vervielfältigung; für die Erneuerung einer befristeten Lizenz aus einem Altvertrag Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — sie ist die Leistung, für die Sie zahlen.

9. Fehlerberichte aus dem Programm

quittum kann einen Fehlerbericht an uns senden — ausschließlich, wenn Sie das im Programm unter „Fehler melden“ selbst auslösen. Der Bericht enthält immer Ihren Hinweistext und technische Angaben, die das Programm vor dem Absenden anzeigt: Version, Betriebssystem, Arbeitsspeicher, freien Speicherplatz, Modell- und Ordnereinstellungen ohne Zugangsdaten, die Kennung und das Paket Ihrer Lizenz, das Ergebnis der Umgebungsprüfung, die Zahl der Belege je Bearbeitungsstand und den letzten Verarbeitungslauf.

Nur wenn Sie es angeben oder anhaken, kommen hinzu: eine Antwortadresse, bis zu fünf Bildschirmfotos und die letzten Zeilen des Programm-Protokolls. Das Protokoll ist vorab nicht angehakt; Dateinamen von Belegen sind darin gekürzt und Ordnerpfade vor dem Datenordner entfernt.

Belegdateien überträgt der Fehlerbericht nicht von selbst. Was Sie aber selbst in den Hinweistext schreiben oder auf einem Bildschirmfoto zeigen, etwa einen geöffneten Beleg mit Beträgen, Namen oder einer Bankverbindung, erreicht uns so, wie Sie es senden. Prüfen Sie Bildschirmfotos deshalb vor dem Absenden. Ohne Internetverbindung legt quittum den Bericht als ZIP-Datei im Datenordner ab, statt ihn zu senden.

Wir verarbeiten den Bericht, um den Fehler zu beheben und Ihnen zu antworten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei Lizenzkunden, sonst lit. f — unser Interesse an einem fehlerfreien Programm). Er geht als E-Mail über den in Abschnitt 7 genannten Dienst an uns und liegt zusätzlich auf unserem Server (Abschnitt 2), bis wir ihn bearbeitet haben, längstens sechs Monate; dann wird er gelöscht.

10. Kontakt per E-Mail

Wenn Sie uns schreiben, verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen und den Inhalt Ihrer Nachricht, um Ihre Anfrage zu beantworten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei vertraglichen Anliegen, sonst lit. f — unser Interesse an der Beantwortung von Anfragen). Wir löschen die Korrespondenz, sobald das Anliegen erledigt ist und keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Bitte senden Sie uns keine Belege — wir brauchen sie nicht, und quittum hat sie ohnehin bei Ihnen.

11. Keine automatisierten Entscheidungen

Wir treffen keine Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen, und erstellen keine Profile.

12. Ihre Rechte

Sie haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Soweit wir Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch einlegen (Art. 21 Abs. 1). Der Werbung per E-Mail können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen (Art. 21 Abs. 2 und 3) und eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3), wie in Abschnitt 5 beschrieben. Wenden Sie sich dazu an office@mbyt.eu.

Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu — bei der für uns zuständigen Behörde, dem Office of the Commissioner for Personal Data Protection, 1 Iasonos Street, 1082 Nicosia, Republik Zypern, oder bei der Aufsichtsbehörde an Ihrem Wohnort.

Ein Hinweis, der hier ausnahmsweise nützlich ist: Ein Auskunftsersuchen zu Ihren Belegdaten können wir nicht beantworten — nicht aus Unwillen, sondern weil wir sie nicht haben. Sie liegen auf Ihrem Rechner, und Sie können sie dort jederzeit einsehen, ausleiten und löschen.

13. Änderungen

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die Verarbeitung ändert — etwa bei einem neuen Dienstleister. Die jeweils aktuelle Version steht auf dieser Seite; das Datum oben zeigt den Stand.

14. Google-Konto in quittum

Verbindung und Berechtigung. Wenn Sie in der Desktop-Anwendung freiwillig „Mit Google verbinden“ wählen, öffnet quittum die Google-Anmeldung in Ihrem normalen Browser. Sie erteilen quittum dort die Leseberechtigung für Gmail (gmail.readonly). quittum kann damit Nachrichten, Absender, Betreff, Datum, Labels und Anhänge lesen. Die Leseberechtigung dient allein dazu, die von Ihren lokalen Regeln erfassten Beleganhänge in quittum zu übernehmen. quittum verändert und löscht damit keine Nachrichten und markiert sie nicht als gelesen.

Optionale Versandberechtigung. Nur wenn Sie bei der Anmeldung zusätzlich „Auch zum Versenden nutzen“ wählen, erteilen Sie außerdem die Berechtigung zum Senden (gmail.send). quittum verschickt damit ausschließlich Nachrichten, die Sie selbst auslösen oder deren regelmäßigen Versand Sie eingeschaltet haben, etwa das Monatspaket an die von Ihnen eingetragene Adresse Ihrer Buchhaltung. Die Nachricht entsteht auf Ihrem Rechner und wird direkt an die Gmail API übergeben. Sie erscheint danach in Ihrem Gmail-Ordner „Gesendet“. Die Sendeberechtigung erlaubt kein Lesen, Ändern oder Löschen von Nachrichten. Ohne diese Wahl erfolgt der Versand wie bisher nur über ein von Ihnen eingerichtetes SMTP-Konto oder durch Übergabe einer vorbereiteten Nachricht an Ihr Mailprogramm. Sie können die Berechtigungen jederzeit in quittum mit „Trennen“ oder in Ihrem Google-Konto widerrufen.

Datenfluss und Speicherung. Die Desktop-Anwendung verbindet sich direkt von Ihrem Rechner über eine verschlüsselte Verbindung mit der Gmail API. Der kurzlebige Zugriffstoken befindet sich nur während des Abrufs im Arbeitsspeicher. Der länger gültige Erneuerungstoken liegt im Systemschlüsselbund oder, wenn dort kein geeigneter Geheimnisspeicher verfügbar ist, in der verschlüsselten Geheimnisdatei Ihres lokalen quittum-Datenordners. Absender, Betreff, Abrufzeitpunkt, technische Nachrichtenkennung und der Bezug zum übernommenen Beleg werden lokal gespeichert, damit quittum Nachrichten nicht doppelt verarbeitet. Ausgewählte Anhänge werden als Belege in Ihren lokalen quittum-Bestand kopiert. Die lokale Texterkennung und das lokale KI-Modell erzeugen daraus die Belegdaten, die ebenfalls nur in Ihrer lokalen Datenbank liegen. MBYT LTD erhält weder Ihre Gmail-Nachrichten noch diese Anhänge, abgeleiteten Belegdaten oder Zugangstoken.

Zweckbindung. Google-Nutzerdaten werden nicht für Werbung, Profilbildung, Bonitätsentscheidungen, den Verkauf von Daten oder das Training allgemeiner KI-Modelle verwendet. Es findet keine Einsicht durch Beschäftigte von MBYT LTD statt. quittum überträgt diese Daten nicht an einen von MBYT oder einem Auftragsverarbeiter betriebenen Server. Nach der Übernahme ist der Anhang ein normaler lokaler Beleg. Er wird nur dann an ein anderes Ziel übertragen, wenn Sie selbst eine entsprechende Funktion einrichten oder auslösen, etwa den direkten Verbund Ihrer Geräte, einen von Ihnen gewählten Ablageordner, einen Export oder den E-Mail-Versand. Ziel und Empfänger bestimmen allein Sie. Wenn Sie einem Fehlerbericht ausdrücklich Protokollzeilen beifügen, zeigt quittum sie Ihnen vor dem Versand; sie können gekürzte Dateinamen enthalten, aber keine Nachrichteninhalte oder Anhänge (Abschnitt 9).

Die Nutzung von Informationen aus Google APIs durch quittum entspricht der Google API Services User Data Policy, einschließlich der Anforderungen zur eingeschränkten Nutzung (Limited Use).

Widerruf und Löschung. Unter „Postfach“ können Sie das Google-Konto jederzeit trennen. quittum widerruft dann den Token bei Google und löscht den lokalen Token, die zugehörigen Abrufregeln, Abrufstände und Nachrichten-Metadaten. Bereits bewusst in Ihren lokalen Belegbestand übernommene Anhänge bleiben als Ihre Geschäftsunterlagen erhalten, bis Sie sie in quittum löschen. Alternativ können Sie den Zugriff in den Berechtigungen Ihres Google-Kontos widerrufen. Ihre Nachrichten im Gmail-Postfach werden durch quittum zu keinem Zeitpunkt verändert oder gelöscht.

Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie durch die Google-Freigabe erteilen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Ohne diese Freigabe funktioniert quittum weiter; lediglich der freiwillige Gmail-Abruf steht dann nicht zur Verfügung.

15. Die Desktop-Anwendung quittum

Zustimmung vor der Verarbeitung. Belege, Quittungen und Kontoauszüge enthalten Finanzdaten wie Beträge, Bankverbindungen, Steuernummern, Namen und Anschriften. Bevor quittum eigene Belege aufnimmt, fragt es Sie ausdrücklich, ob es diese Daten auf Ihrem Rechner verarbeiten und speichern darf. Ohne diese Zustimmung nimmt quittum keine eigenen Belege auf: kein Hochladen, kein Einlesen aus Belegordnern oder Postfächern, kein Kontoauszugimport, keine Verarbeitung im Hintergrund. Sie können die Zustimmung jederzeit unter Einstellungen → Datenschutz widerrufen; danach nimmt quittum nichts Neues mehr auf, vorhandene Belege bleiben, bis Sie sie löschen. Diese Zustimmung betrifft die Verarbeitung auf Ihrem eigenen Rechner; MBYT LTD erhält dadurch keine Belegdaten.

Was auf Ihrem Rechner liegt. Texterkennung, KI-Modell und Datenbank laufen auf Ihrem Rechner. Im Datenordner (vorgegeben quittum-daten in Ihrem Benutzerordner) liegen: Kopien Ihrer Belege, die daraus erkannten Angaben und Ihre Korrekturen in einer SQLite-Datenbank, Einstellungen, Sicherungen der Datenbank, das Programm-Protokoll (bis zu fünf Dateien zu je 2 MB; es kann Dateinamen von Belegen enthalten) und nicht gesendete Fehlerberichte. Belegordner, die Sie angeben, liest quittum nur; aufgenommene Originale verschiebt es je nach Einstellung in einen Unterordner, lässt sie liegen oder entfernt sie nach geprüfter Kopie.

Schutz. Die Datenbank, die Belegkopien und die Sicherungen sind nicht verschlüsselt. Einstellungen, Sicherungen, Zugangsdaten zum Heimnetz und die Schlüssel der Zertifikate sind auf Ihr Benutzerkonto beschränkt. Passwörter für Postfächer und den E-Mail-Versand sowie der Google-Zugang liegen im Schlüsselbund des Betriebssystems oder, wenn keiner verfügbar ist, in einer mit einem Hauptpasswort verschlüsselten Datei im Datenordner, nie in den Einstellungen. Wer Zugriff auf Ihr Benutzerkonto hat, kann Ihre Belege lesen; für zusätzlichen Schutz können Sie den Datenordner auf einen verschlüsselten Datenträger legen.

Wie lange. Belege und Angaben bleiben, bis Sie sie löschen. Gelöschte Belege liegen zunächst im Papierkorb von quittum und verschwinden beim endgültigen Löschen. Von den Sicherungen behält quittum die zehn neuesten, soweit Sie nichts anderes einstellen.

Ihre Kontrolle. Sie können einzelne Belege löschen, unter Einstellungen → Zurücksetzen und Entfernen „Alle Daten entfernen“ wählen oder die Zustimmung widerrufen. „Alle Daten entfernen“ entfernt den Inhalt des Datenordners samt Sicherungen (außer Sie wählen, sie zu behalten) und die Zugangsdaten von quittum im Schlüsselbund. Es bleiben: die Lizenzdatei, die heruntergeladene KI-Laufzeit samt Modellen (entfernbar unter Einstellungen → Zurücksetzen und Entfernen → „Ollama und Modelle entfernen“), Update-Dateien, Sicherungen in einem von Ihnen gewählten externen Ordner und die Originale in Ihren Belegordnern. Beim Deinstallieren der Fassung aus dem Microsoft Store bleibt der Datenordner erhalten; wenn Sie alles entfernen möchten, wählen Sie vorher „Alle Daten entfernen“ und „Ollama und Modelle entfernen“ und löschen danach den Datenordner.

Downloads beim Einrichten. Beim Einrichten lädt quittum die KI-Laufzeit Ollama von GitHub (GitHub, Inc., USA) und das gewählte Sprachmodell aus der Modellbibliothek von Ollama (Ollama, Inc., USA) herunter; weitere Sprachdaten für die Texterkennung lädt es nur, wenn Sie sie anfordern, ebenfalls von GitHub. Diese Verbindungen gehen direkt von Ihrem Rechner zu diesen Anbietern, nicht über uns. Die Anbieter erhalten dabei technisch bedingt Ihre IP-Adresse und die angefragte Datei, keine Belege; für ihre Verarbeitung gelten deren Datenschutzbestimmungen.

Heimnetz und Verbund. Wenn Sie die Heimnetz-Freigabe einschalten, ist quittum in Ihrem lokalen Netz erreichbar, verschlüsselt mit einem auf Ihrem Rechner erzeugten Zertifikat und nur nach Anmeldung mit Ihrem Passwort. Wenn Sie Geräte zu einem Verbund koppeln, gleichen diese Belege, Angaben und Vermerke direkt untereinander ab, verschlüsselt und nur mit dem beim Koppeln vereinbarten Geheimnis. Beim Koppeln geht der angezeigte Code nicht über die Leitung: Beide Geräte leiten aus ihm einen gemeinsamen Schlüssel ab, mit dem das andere Gerät beweist, dass seine Zertifizierungsstelle echt ist. Erst danach und über die so geprüfte Verbindung erhält das beitretende Gerät das Geheimnis; ab da prüft es jede Verbindung gegen diese Stelle, ohne sie koppelt und gleicht quittum nicht ab. Geräte, die vor dem 26. September 2026 gekoppelt wurden, müssen einmal neu gekoppelt werden. Entkoppeln können Sie jederzeit unter Verbund.

Heimnetz-Zertifikat. Nur wenn Sie die Heimnetz-Freigabe nutzen und quittum ein öffentlich anerkanntes Zertifikat für Ihr Heimnetz besorgt, sendet quittum an uns die Kennung Ihrer Lizenz, eine zufällige Kennung und eine Zertifikatsanfrage; der private Schlüssel bleibt auf Ihrem Rechner. Das Zertifikat stellt Let’s Encrypt aus; der zugehörige Name enthält nur die zufällige Kennung und wird, wie bei allen solchen Zertifikaten, in öffentlichen Zertifikatsprotokollen verzeichnet. Namensanfragen an diese Adressen beantwortet unser Namensserver; aus ihnen geht die lokale IP-Adresse Ihres Rechners im Heimnetz hervor.

Postfach und E-Mail-Versand. Einen Postfach-Abruf (IMAP oder Google, Abschnitt 14) und den Versand an Ihre Buchhaltung (SMTP) richten Sie selbst ein. quittum verbindet sich dann direkt mit Ihrem Anbieter; beim Abruf verschlüsselt und mit Prüfung des Serverzertifikats, beim Versand mit der Verschlüsselung, die Sie einstellen. Empfänger eines Versands ist, wen Sie angeben. Automatisch läuft beides nur, wenn Sie es einschalten.

KI-Antworten. Die Funktion „Fragen“ beantwortet Ihre Fragen mit dem lokalen Sprachmodell aus Ihren eigenen Belegen. Fragen und Antworten bleiben auf Ihrem Rechner. Antworten können falsch sein; unangemessene oder fehlerhafte Antworten können Sie uns über „Fehler melden“ mitteilen (Abschnitt 9).

Elektronische Widerrufserklärungen

Wenn Sie die Funktion „Vertrag widerrufen“ verwenden, speichern wir Ihren Namen, die angegebene E-Mail-Adresse, die bezeichneten Vertragsdaten, Ihre Erklärung sowie Eingangskennung, Eingangszeitpunkt und Versandstand der Bestätigung. Das dient der Entgegennahme und Bearbeitung Ihres Widerrufs sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Eingangsbestätigung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO, § 356a BGB). Die Angaben werden nicht für Werbung verwendet. Ein fehlgeschlagener Versand wird nachgeholt; der Eingang der Erklärung bleibt wirksam gespeichert. Die Erklärung wird MBYT LTD zur Bearbeitung bereitgestellt. Wir bewahren die Angaben bis zum Ende der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres auf, in dem die Erklärung eingegangen ist, um den Eingang im Streitfall belegen zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); Unterlagen zu einer Erstattung, soweit sie Buchungsbelege sind, so lange wie in Abschnitt 5 genannt.

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